Konstitutionelle Erklärung der Rechte des Bikers
Artikel 1
Als Biker betrachtet wird jedes Individuum
das ein Motorisiertes Zweirad reitet,
mit Ausnahme von Pfarrern auf Mofas,
Bullen auf Mopeds,
Fahrern von Rikschas und
Hausfrauen mit Hackenporsche
Artikel 2
Der Biker hat die gleichen Rechte wie die Autofahrer
Artikel 3
Außer dass er keine Stoßstangen hat und daher besser daran tut,es nicht genau wissen zu wollen
Artikel 4
Der Biker hat das unantastbare Recht zu fluchen wie ein Droschkenkutscher in folgenden Fällen:
• Verregneter Sommer
• Gerissenes Gepäckgummiband mitten in die Fresse
• Benzin-Leckage
Artikel 5
Dem Biker ist es erlaubt,ein lautes Bike zu fahren,zu parken wo er will,auf dem Gehweg zu fahren,Autoschlangen zu überholen und im Bett zu furzen.
Artikel 6
Gleichwohl gibt es keinen Grund zum Hochmut
Artikel 7
Bei Frontalzusammenstoß mit einem Auto hat der Biker immer Schuld,
weil er weniger Steuern zahlt
Artikel 8
Nicht nur zahlt er weniger Steuern,er hat ferner das Recht,an der Kasse wartende Autofahrer zu nerven,wenn er in den Tiefen seiner Kombi nach seiner Brieftasche sucht
Artikel 9
Um Epidemien auszuschließen,werden in Rudeln fahrende Biker
Gegen Maul-und Klauenseuche geimpft
Artikel 10
….und wenn der Biker mit all dem nicht
einverstanden ist,hat er das Recht,
sich ein Auto zu kaufen …..